Alle Pflegebedürftigen, ab dem Pflegegrad 1 können zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen, diese werden von der Pflegekasse bis zu 125 Euro übernommen. Das Ziel ist es pflegende Angehörige zu entlasten, dazu gehören
- besondere Angebote von Pflegediensten zur allgemeinen Anleitung und Betreuung sowie Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei denen es sich nicht um Grundpflegeleistungen handelt
- nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote.