Alle Pflegebedürftigen, ab dem Pflegegrad I können zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen, die von den Pflegekassen bezahlt werden. Das Geld darf nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, vor allem um pflegende Angehörige zu entlasten.
Wir bieten betreuungs- und hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen an!
Diese unterstützenden Pflegeleistungen dienen der die Förderung der Selbstversorgung in einem sauberen Zu Hause. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst
- einkaufen für den täglichen Bedarf,
- vor- und Zubereitung von Mahlzeiten,
- Wechseln und Waschen der Bettwäsche und der Kleidung,
- Reinigen der lebenswichtigsten Teile der Wohnung des Pflegebedürftigen.