Investitionskosten der ambulanten Pflegedienste
Die gesondert berechenbaren Aufwendungen für betriebsnotwendige Investitionen wie Auto´s, Miete für Büroräume und andere Sachmittel sind in den Preisen für die einzelnen Pflegeleistungen nicht mitberücksichtigt. Diese Investitionskosten sind anteilig auf die Pflegeleistungen, als Eigenanteil der Pflegebedürftigen, zu verteilen.
Konkret bedeutet dies für Sie, dass für jede in Anspruch genommene Leistung im Bereich SGB XI (Pflegekasse) eine Privatrechnung erstellt wird.
Berechnungsgrundlage sind dabei die zugrunde liegenden Investitionskosten des jeweiligen Pflegedienstes. Diese werden jedes Jahr neu ermittelt und prozentual berechnet.
Berechnungsbeispiel
Abrechnungssumme für Pflegeleistungen des Pflegegrades 2: 724 € monatlich
Investitionskosten: 5,7 %
Privatrechnung: 41,27 € monatlich